Radfahren ohne Elternbegleitung auf Straßen ist ab 12 Jahren erlaubt und es darf ohne jegliche Schulung auf Straßen gefahren werden. Auch mit den anspruchsvollen schnellen E‑Scootern, E‑Bikes und Pedelecs dürfen die Jugendlichen hierzulande unsere Straßen befahren — neben Autos, Lastkraftwagen und Bussen. Eine zumindest dreijährige führerscheinlose Lücke ohne jegliche Verkehrseinschulung für die gefährdete Gruppe der E‑Scooter-Lenker sollte durch eine Ausbildung geschlossen werden, zumindest bis jedenfalls ein AM Mopedschein mit 15 Jahren, ein A1 Bike-Schein ab 16 Jahren oder ein L17 Autoführerschein vorliegt, schlägt Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs eine Kurz-Schulung ohne Prüfung vor. (© Fxquadro | stock.adobe.com)

Bei E‑Scootern Schulungslücke bei 12–15 Jährigen schließen
