Rad­fah­ren ohne Eltern­be­glei­tung auf Stra­ßen ist ab 12 Jah­ren erlaubt und es darf ohne jeg­li­che Schu­lung auf Stra­ßen gefah­ren wer­den. Auch mit den anspruchs­vol­len schnel­len E‑Scootern, E‑Bikes und Pedelecs dür­fen die Jugend­li­chen hier­zu­lan­de unse­re Stra­ßen befah­ren — neben Autos, Last­kraft­wa­gen und Bus­sen. Eine zumin­dest drei­jäh­ri­ge füh­rer­schein­lo­se Lücke ohne jeg­li­che Ver­kehrs­ein­schu­lung für die gefähr­de­te Grup­pe der E‑S­coo­ter-Len­ker soll­te durch eine Aus­bil­dung geschlos­sen wer­den, zumin­dest bis jeden­falls ein AM Moped­schein mit 15 Jah­ren, ein A1 Bike-Schein ab 16 Jah­ren oder ein L17 Auto­füh­rer­schein vor­liegt, schlägt Joa­chim Stei­nin­ger, Obmann des Fach­ver­ban­des der Fahr­schu­len und des All­ge­mei­nen Ver­kehrs eine Kurz-Schu­lung ohne Prü­fung vor. (© Fxqua­dro | stock.adobe.com)

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