Das Rund-um-die Uhr-Fahr­ver­bot im Enns­tal für Schwe­re Lkw wur­de in zwei Schrit­ten ein­ge­führt. Seit Dezem­ber 2012 gilt auf der Enns­tal­bun­des­stra­ße B 320 im stei­ri­schen Abschnitt ein ech­tes Nacht­fahr­ver­bot von 22 bis 5 Uhr für Lkw über 3,5 t hzG (ein­schließ­lich lärm­ar­mer Kraft­fahr­zeu­ge). Seit Sep­tem­ber 2019 wur­de die­ses um ein Tag­fahr­ver­bot von 5 bis 22 Uhr für Lkw über 7,5 t hzG aus­ge­dehnt, wobei eine Aus­nah­me­re­ge­lung für Ziel- oder Quell­ver­kehr gilt. Nach der Kla­ge eines abge­straf­ten Lkw-Fah­rers wur­de das Fahr­ver­bot vom Ver­fas­sungs­ge­richts­hof für geset­zes­wid­rig erklärt und auf­ge­ho­ben. Grund sind laut Erkennt­nis des Ver­fas­sungs­ge­richts­ho­fes falsch for­mu­lier­te Zusatz­ta­feln. Auf die­sen Zusatz­ta­feln ent­lang der B320 wird auf die­se Aus­nah­me­re­ge­lung zu wenig genau ver­wie­sen. (© pixabay)

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