Ein Sachbezug für einen Dienstwagen bedeutet, dass ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch für private Fahrten nutzt. Für E‑Pkw mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm CO2/km ist kein Sachbezug anzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass sich im Bundesbudget diesbezügliche Einnahmenausfälle von bis zu 350 Mio Euro pro Jahr ergeben. Derzeit sind 225.000 E‑Pkw zugelassen (Mai 2025). Gemäß Studien werden bei E‑Pkw zwei Drittel bis drei Viertel dieser Fahrzeuge als Firmenwagen verwendet. Aktuell wird angenommen, dass zwei Drittel aller betroffenen Firmen-E-Pkws auch privat genutzt werden. Der Steuerausfall aus der Steuerbegünstigung kostenlosen Aufladens arbeitnehmereigener E‑Pkw (kein Sachbezug iRd Lohnsteuer) liegt im einstelligen Millionenbereich, so eine Anfragebeantwortung des Finanzministeriums. (© pixabay)

