Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmenden verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden — schon bevor der Verkehr stillsteht und auch, wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert. Das parallele Ausrichten am Fahrbahnrand gilt spätestens bei Schrittgeschwindigkeit und einem entsprechenden Richtwert von sieben km/h. Fahren Sie auf zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen auf der rechten Spur so weit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand, benützen Sie dabei auch den Pannenstreifen. Verkehrsteilnehmende auf der linken Spur weichen so weit wie möglich an den linken Fahrbandrand. Bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen und Schnellstraßen gilt dasselbe System. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren weichen so weit wie möglich nach rechts, um eine Gasse zu bilden – erforderlichenfalls auch auf den Pannenstreifen. (© pixabay)

