Kommt es auf Auto­bah­nen oder Schnell­stra­ßen zu sto­cken­dem Ver­kehr oder Stau, sind alle Ver­kehrs­teil­neh­men­den ver­pflich­tet, eine Ret­tungs­gas­se zu bil­den — schon bevor der Ver­kehr still­steht und auch, wenn sich noch kein Ein­satz­fahr­zeug nähert. Das par­al­le­le Aus­rich­ten am Fahr­bahn­rand gilt spä­tes­tens bei Schritt­ge­schwin­dig­keit und einem ent­spre­chen­den Richt­wert von sie­ben km/h. Fah­ren Sie auf zwei­spu­ri­gen Auto­bah­nen und Schnell­stra­ßen auf der rech­ten Spur so weit wie mög­lich an den rech­ten Fahr­bahn­rand, benüt­zen Sie dabei auch den Pan­nen­strei­fen. Ver­kehrs­teil­neh­men­de auf der lin­ken Spur wei­chen so weit wie mög­lich an den lin­ken Fahr­band­rand. Bei drei- oder mehr­spu­ri­gen Auto­bah­nen und Schnell­stra­ßen gilt das­sel­be Sys­tem. Alle Fahr­zeu­ge auf der äußers­ten lin­ken Spur fah­ren so weit wie mög­lich nach links. Alle Fahr­zeu­ge auf den ande­ren Spu­ren wei­chen so weit wie mög­lich nach rechts, um eine Gas­se zu bil­den – erfor­der­li­chen­falls auch auf den Pan­nen­strei­fen. (© pixabay)

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