Die Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet die Mitgliedsstaaten, einen sogenannten Nationalen Gebäuderenovierungsplan zu erstellen, der die bisherige Langfristige Renovierungsstrategie ersetzen wird. Laut dieser Richtlinie ist dieser Plan der Europäischen Kommission bis Ende 2025 als Entwurf vorzulegen und soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Der Nationale Gebäuderenovierungsplan soll verpflichtende Zielpfade in Form von Minimumeffizienzstandards, den sogenannten MEPS (Minimum Energy Performance Standards) enthalten. Um den Gebäudesektor zu dekarbonisieren, sollen die nationalen Gebäuderenovierungspläne auch einen Fahrplan für den Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040 enthalten.

Was ist der Nationale Gebäuderenovierungsplan?
