Bei jedem fünf­ten Auf­fahr­ma­nö­ver vom Beschleu­ni­gungs­strei­fen auf die Auto­bahn kommt es zu einer Behin­de­rung oder Gefähr­dung der dahin­ter Fah­ren­den. In vor­aus­ei­len­der Hilfs­be­reit­schaft wird dem Auf­fah­ren­den Platz gemacht. In der Fol­ge müs­sen die dahin­ter Fah­ren­den brem­sen, um eine Kol­li­si­on zu ver­hin­dern. Der bis­her schwers­te Unfall im heu­ri­gen Jahr ereig­ne­te sich beim Auf­fah­ren auf die Auto­bahn: Fünf Tote, drei Schwer- und zwei Leicht­ver­let­ze. Die Kom­ple­xe The­ma­tik auf den Punkt gebracht: Am Beschleu­ni­gungs­strei­fen ist man benach­rangt! Der auf der Auto­bahn bevor­rangt Fah­ren­de soll nur dann gemäß dem gesetz­li­chen Rück­sicht­nah­me­ge­bot dem Auf­fah­ren­den durch Brem­sen oder einen Fahr­strei­fen­wech­sel hel­fen, wenn nie­mand unmit­tel­bar dahin­ter fährt. Vor­aus­ei­len­de Rück­sicht­nah­me darf nicht zur Rück­sichts­lo­sig­keit gegen­über den dahin­ter Fah­ren­den füh­ren. (© picturedesk.com | Rai­ner Mirau)

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