Die Europäische Kommission schlug am 26. Februar 2025 Vereinfachungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Form eines Omnibus-Pakets vor. Das Omnibus-I-Paket enthält Änderungsvorschläge für eine einfachere und effizientere Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie), die Vereinfachung der Sorgfaltspflicht zur Unterstützung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken und Änderungen zum CO2-Grenzausgleichssystem. Omnibus-II enthält Änderungen der Invest-EU-Verordnung. Die Verschiebung des Inkrafttretens der Berichtspflichten für Unternehmen nach der CSRD sowie der Frist für die Umsetzung der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten als Teil des Omnibus-I-Vorschlages wurden bereits vom Rat und Europäischen Parlament als sog Stop-the-Clock-Richtlinie positiv gebilligt. (© NicoElNino | stock.adobe.com)

Was ist das sogenannte EU-Omnibus-Paket?
