Ab September 2025 können Förderanträge für einspurige E‑Kfz eingereicht werden, das Programm läuft bis zum Frühjahr 2026. Gefördert wird der Kauf von zweirädrigen E‑Kleinkrafträdern vom Typ L1e (zum Beispiel Mopeds, bis 950 Euro), E‑Rollern (L3e bis 11 kW/15 PS, mehr als 45 km/h, bis 1700 Euro, Stadtflitzer) und E‑Krafträdern vom Typ L3e (zB Motorräder mit mehr als 11 kw, bis 2300 Euro, jeweils Herstelleranteil und staatliche Prämie). Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen sowie an Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Die Pauschalfördersätze für Privatpersonen sind auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, jene für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine auf maximal 30 Prozent. In Kombination mit den Förderungen im Bereich der E‑Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sieht das Mobilitätsministerium einen großen Beitrag zur Mobilitätswende. (© Markus Mainka | stock.adobe.com)

Förderung für E‑Mopeds und E‑Motorräder verlängert ab Herbst
