Bei der Anschaffung von Kleintransportern, das sind Fahrzeuge der Klasse N1 bis 3500 kg hzG, fällt künftig keine Normverbrauchsabgabe (NoVA) mehr an. Mehr als 3000 Kleintransporter schaffen die Verkehrsbranchen jährlich an. Der Normverbrauchsabgabe unterworfen sind (unverändert) künftig Fahrzeuge, die hauptsächlich der Personenbeförderung dienen (Klasse M1), wobei Ausnahmen gelten. Der NoVA unterliegen Pkw und Kombis der Klasse M1 mit mehr als drei aber weniger als zehn Sitzplätzen bis 3500 kg hzG. Keine NoVA gilt für Kastenwägen und Pritschenwägen mit einem Mindestladeraum (1 ccm bei Kastenwägen) und für Pritschenwägen mit offenem Aufbau, bei denen die Bordwände seitlich aufklappbar sind oder bei nur nach hinten aufklappbarer Bordwand, wenn eine Ladefläche zumindest über den halben Radstand vorliegt. Taxis, Fahrschulautos oder Sondertransportbegleiter sind schon bisher von der NoVA befreit. (© Photo Schmidt | stock.adobe.com)

3000 Kleintransporter jährlich von NoVA befreit ab 1. Juli 2025
