Das Euro­pa­par­la­ment hat für einen Auf­schub des EU-Lie­fer­ket­ten­ge­set­zes um ein Jahr gestimmt. Die ers­ten Vor­schrif­ten des Geset­zes sol­len erst am 26. Juli 2028 gel­ten. Ein wei­te­res Jahr spä­ter soll die EU-Richt­li­nie dann voll grei­fen. Eigent­lich will die EU mit dem Lie­fer­ket­ten­ge­setz Unter­neh­men mit mehr als 1000 Beschäf­tig­ten für Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und Umwelt­ver­schmut­zung in ihrer Pro­duk­ti­on in die Pflicht neh­men. Es sol­len wei­te­re Locke­run­gen fol­gen. So sol­len die betrof­fe­nen Fir­men nicht mehr in ihrer gesam­ten Lie­fer­ket­te die Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten und Umwelt­stan­dards sicher­stel­len müs­sen, son­dern nur noch bei ihren direk­ten Zulie­fe­rern. Ein Nach­weis dafür wür­de den Vor­schlä­gen zufol­ge nicht mehr jähr­lich, son­dern nur noch alle fünf Jah­re fällig.

mehr lesen