Das Europaparlament hat für einen Aufschub des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr gestimmt. Die ersten Vorschriften des Gesetzes sollen erst am 26. Juli 2028 gelten. Ein weiteres Jahr später soll die EU-Richtlinie dann voll greifen. Eigentlich will die EU mit dem Lieferkettengesetz Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Es sollen weitere Lockerungen folgen. So sollen die betroffenen Firmen nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern. Ein Nachweis dafür würde den Vorschlägen zufolge nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre fällig.

Lieferkettengesetz bekommt Aufschub bis 26. Juli 2028
