Bei Kin­dern auf dem Schutz­weg hält jeder zwan­zigs­te Len­ker sein Fahr­zeug nicht an, bei Erwach­se­nen fährt sogar jeder zehn­te Fahr­zeug­len­ker oder Fahr­zeug­len­ke­rin wei­ter. Das Kura­to­ri­um für Ver­kehrs­si­cher­heit mahnt zu mehr Vor­sicht und Rück­sicht­nah­me. Denn in den ver­gan­ge­nen fünf Jah­ren wur­den in Öster­reich auf Zebra­strei­fen über 5200 Men­schen ver­letzt, dar­un­ter fast 900 Kin­der. Unter den 48 Toten waren drei Kin­der. Nicht nur vor Schutz­we­gen ist das Anhal­ten Pflicht, son­dern auch, wenn Kin­der abseits eines Schutz­we­ges eine Fahr­bahn über­que­ren wol­len, egal ob in Grup­pen oder ein­zeln. Denn Kin­der sind vom Ver­trau­ens­grund­satz aus­ge­nom­men. Ande­rer­seits sei­en beson­ders Erwach­se­ne ange­hal­ten, erst dann den Zebra­strei­fen zu betre­ten, wenn sie auf Num­mer sicher gehen kön­nen, dass das her­an­na­hen­de Fahr­zeug auch tat­säch­lich ste­hen bleibt.

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