Die Nach­rüs­tung von Lkw mit einem smar­ten Tacho­gra­phen der 2. Ver­si­on (SMT2) wird in der EU durch Eng­päs­se in den Lie­fer­ket­ten ver­zö­gert. Eigent­lich hät­ten alle im inter­na­tio­na­len Ver­kehr ein­ge­setz­ten Nutz­fahr­zeu­ge mit über 3,5 Ton­nen zuläs­si­gem Gesamt­ge­wicht bis zum Jah­res­be­ginn mit einem sol­chen Fahr­ten­schrei­ber aus­ge­rüs­tet wer­den müs­sen. Vor­erst blei­ben Trans­port­un­ter­neh­men, die das noch nicht geschafft haben, aller­dings straf­frei. Die EU-Mit­glied­staa­ten haben sich in einer Dring­lich­keits­sit­zung des Stra­ßen­ver­kehrs­aus­schus­ses dar­auf geei­nigt, eine zwei­mo­na­ti­ge Über­gangs­frist vom 1. Janu­ar 2025 bis zum 28. Febru­ar 2025 zu gewäh­ren. Die Behör­den wer­den in die­ser Über­gangs­pha­se prio­ri­tär auf Auf­klä­rung set­zen. Alle Mit­glied­staa­ten der EU sind an die Anwei­sun­gen die­ser Über­gang­pha­se von zwei Mona­ten gebunden.

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