Nach den Vorgaben der Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) müssen berichtspflichtige Unternehmen offenlegen, welche klimarelevanten Emissionen sie zu verantworten haben. Dabei gilt es, die größten Emittenten im eigenen Betrieb und entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu erfassen. Nach dem sog Greenhouse Gas Protocol Standard werden alle Emissionen in drei Bereiche unterteilt. Scope 1 deckt alle direkten Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen ab (zB Betrieb des eigenen Fuhrparks). Scope 2 misst Emissionen, die bei der Erzeugung von Energie anfallen (zB Strom, Wärme, Kälte, Dampf). Es handelt sich hierbei um indirekte Emissionen, die dem Unternehmen jedoch eindeutig zugeordnet werden können. Scope 3 umfasst alle sonstigen, indirekten Emissionsquellen, die aus vor- und nachgelagerten Unternehmenstätigkeiten resultieren.

Was sind Scope 1‑, Scope 2- und Scope 3‑CO2-Emissionen?
