Im Rah­men eines am 7. Dezem­ber 2023 ver­ein­bar­ten 2‑Jah­res-Abschlus­ses mit der Gewerk­schaft Vida haben sich die Sozi­al­part­ner auf eine stu­fen­wei­se Umset­zung die­ses Min­dest­loh­nes für Arbei­ter im Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­wer­be geei­nigt. Der bis­her gel­ten­de Min­dest­lohn (1880 Euro) beträgt ab 1. Jän­ner 2025 neu 2000 Euro. Einig­keit besteht zwi­schen den Sozi­al­part­nern, dass Erhö­hun­gen des Min­dest­loh­nes zu Tarif­an­pas­sun­gen (bei Taxi‑, Kran­ken­be­för­de­run­gen- oder Schü­ler­be­för­de­rungs­ta­ri­fen) füh­ren muss, wel­che die Gewerk­schaft Vida im Rah­men ihrer Mög­lich­kei­ten unter­stüt­zen wird. Der Kol­lek­tiv­ver­trag steht auf der Home­page des Fach­ver­ban­des für Beför­de­rungs­ge­wer­be mit Per­so­nen­kraft­wa­gen als Down­load zur Verfügung.

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