Die neue EU-Tier­trans­port­ver­ord­nung umfasst alle Trans­por­te von Nutz­tie­ren wie Rin­der, Käl­ber, Schwei­ne, Scha­fe oder Zie­gen. Sie ver­schärft die Anfor­de­run­gen für die Trans­port­un­ter­neh­men. Die neue VO schreibt regel­mä­ßi­ge Füt­te­run­gen und stän­di­ge Ver­füg­bar­keit von Was­ser vor. Die Tem­pe­ra­tur bei der Ver­la­dung und wäh­rend des gesam­ten Trans­ports muss zwi­schen 5 und 30 Grad lie­gen. Für die Vor­her­sa­ge ent­lang der Stre­cke ist ein eigens von der Geo­Sphe­re Aus­tria (frü­her ZAMG) ent­wi­ckel­tes Wet­ter­tool zu benut­zen. Die Anfor­de­run­gen für die tech­ni­sche Aus­stat­tung der Fahr­zeu­ge stei­gen. Fahr­ten sind mit­tels Fahr­ten­buch und Tacho­graph sowie Fotos und/oder Vide­os zu doku­men­tie­ren und nach dem Trans­port gegen­über den Behör­den nach­zu­wei­sen. Die neu­en höhe­ren Auf­la­gen gel­ten sowohl für den Trans­port mit Lkw als auch auf Schiffen.

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