EMAS steht für Eco-Manage­ment and Audit Sche­me. Es ist ein betrieb­li­ches Umwelt­ma­nage­ment­sys­tem, das auf frei­wil­li­ger Basis beruht. Grund­la­ge ist eine EU-Ver­ord­nung, die erst­mals 1993 ein­ge­führt wur­de (EMAS I). Der­zeit gilt die EMAS III, die seit 11. Jän­ner 2010 in Kraft ist. Ziel die­ses Sys­tems ist die För­de­rung der kon­ti­nu­ier­li­chen Ver­bes­se­rung des betrieb­li­chen Umwelt­schut­zes. Ein Unter­neh­men, das an EMAS teil­nimmt, erstellt eine Umwelt­er­klä­rung, die von einem staat­lich zuge­las­se­nen Umwelt­gut­ach­ter über­prüft wird. Erfüllt die Umwelt­er­klä­rung die EMAS-Anfor­de­run­gen, wird die­se vom Umwelt­gut­ach­ter vali­diert und im EMAS-Regis­ter eingetragen.

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