LQ ist die Abkürzung für Limited Quantity. Es ist ein Begriff aus dem Gefahrgutrecht und bedeutet übersetzt begrenzte Menge. Dabei wird auf in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter im Sinne des Kapitels 3.4 ADR abgestellt. Diese Bestimmung gewährt gewisse Erleichterungen für den Transport von Gefahrgut, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, wie insbesondere Mengengrenzen und Kennzeichnungsvorschriften für die Innen‑, Außen- und Umverpackung eingehalten werden. Die Gefahrguttransportvorschriften sehen neben Erleichterungen bei den Transportauflagen für begrenzte Mengen (LQ) auch Erleichterungen wie allgemeine Freistellungen (zB für Handwerker, Freigestellte Mengen (E) auch Freigrenzen (zB sog 1000-Punkteregel) vor.
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