Aktuelle Infos für das Steuerjahr 2025: Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wird von bisher 35.000 Euro netto (bzw 42.000 brutto bei Normalsteuersatz von 20 Prozent) auf 55.000 Euro brutto angehoben. Die neue erhöhte Grenze von 55.000 Euro soll künftig nicht nur für die Umsatzsteuer, sondern auch für die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer gelten. Bisher ist die umsatzsteuerliche Grenze plus 5000 Euro maßgebend. Mit diesen Maßnahmen werden die betroffenen Kleinunternehmer administrativ spürbar entlastet. Angehoben werden weiters das Tagesgeld und das Nächtigungsgeld. Aufgrund der kalten Progression gelten neue Tarifstufen.
Abonnieren
Anmelden
0 Comments