Fahrschulen, Taxibetreiber und Carsharing-Unternehmen, die Elektroautos anschaffen, erhalten auch im Jahr 2024 im Rahmen der E‑Mobilitätoffensive, einen E‑Mobilitätsbonus von 2000 Euro (je zur Hälfte bestehend aus einem Importeursanteil und einer Bundesförderung). Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Klasse M1, Pkw) bzw zur Güterbeförderung (Klasse N1 und ≤2.0 Tonnen hzG, Kleintransporter) (BEV und FCEV). Nicht gefördert werden Fahrzeuge der Klasse M1, deren Brutto-Listenpreis (Basismodell) 60.000 Euro überschreitet. PHEV, REEV und REX werden ebenfalls nicht gefördert. Mit Jahresbeginn erfolgte bei den Allgemeinen De-minimis-Beihilfen eine Anhebung der Höchstbeträge je Unternehmenseinheit. Diese dürfen bis zu 300.000 Euro (statt bisher 200.000 Euro) erreichen.
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