Die heftigen Unwetter der vergangenen Tage haben schwere Schäden bei Privatpersonen, aber auch Betrieben verursacht. Aus diesem Grund starten die Wirtschaftskammer und die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) wiederum eine Hilfsaktion für unverschuldet durch Unwetter in Not geratene Mitgliedsunternehmen. Die finanzielle Unterstützung beträgt pro Schadensfall bis 10 Prozent des entstandenen Schadens, maximal jedoch 20.000 Euro. Die Mittel werden in jedem einzelnen Schadensfall zu 50 Prozent von der jeweiligen Landeskammer, zu 30 Prozent von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und zu 20 Prozent von der WKÖ aufgebracht. Besteht keine SVS-Mitgliedschaft, wird deren Anteil je zur Hälfte von der Landeskammer und der Bundeskammer übernommen.
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