Klas­si­sche Fahr­rä­der, Pedelecs und E‑Bikes ohne Tret­kraft­un­ter­stüt­zung (E‑Mopeds) wur­den auf Wie­ner Rad­ver­kehrs­an­la­gen auf dem neu­en Rad­high­way auf der Lass­al­le­straße, auf dem Gür­tel­rad­weg und in der Has­ner­stra­ße unter die Lupe genom­men. Beson­ders E‑Mopeds waren oft sehr viel schnel­ler unter­wegs als die erlaub­ten 25 km/h. Recht­lich gel­ten die kenn­zei­chen­lo­sen E‑Mopeds, aber auch E‑Scooter – elek­tri­scher Tret­rol­ler – und ande­re elek­tro­be­trie­be­ne Fahr­zeu­ge wie die unter­schied­lichs­ten Car­go­ge­fähr­te als Fahr­rad und dür­fen damit auf den Rad­we­gen unter­wegs sein. Die Ver­kehrs­stadt­rä­tin for­dert nun eine recht­li­che Dif­fe­ren­zie­rung der Fahr­zeug­gat­tun­gen auf Bun­des­ebe­ne nach dem Vor­bild Deutsch­lands. Dort dür­fen E‑Mopeds nicht auf dem Rad­weg fah­ren, sie brau­chen unter ande­rem eine Zulas­sung, ein Kenn­zei­chen und müs­sen auf der Fahr­bahn fahren.

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