Mit der neuen Cybersicherheits-Richtlinie mit der Bezeichnung NIS 2 gelten ab Oktober 2024 für viele Unternehmen bestimmter Sektoren verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Die NIS 2‑Richtlinie will ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union sicherstellen. Die NIS 2‑Richtlinie gilt für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und 10 Mio Euro Umsatz. Auch im Verkehrsbereich fallen bestimmte kritische Sektoren in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Wer betroffen ist und was das bedeutet sowie weitere Fragen klärt Frau Mag. Verena Becker, Cybersicherheits-Expertin in der Bundessparte Information und Consulting der WKÖ im WKO am Punkt Webinar zur neuen Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 am 17. Oktober 2023.

Webinar zu Cybersicherheitsrichtlinie NIS 2 am 17. Oktober 2023
