Der Nationalratsbeschluss bringt für unsere Betriebe dringend notwendige Planungssicherheit und damit eine Stärkung des Standorts, betont Generalsekretär Karlheinz Kopf hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrats, das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) anzupassen. Insgesamt stehen für 2022 und 2023 rund 7 Mrd Euro für die Unterstützung von Betrieben aller Größen (von Ein-Personen-Unternehmen bis zu großen Industriebetrieben) zur Verfügung. Die Gesetzesänderung schafft einerseits die rechtlichen Grundlagen für die Pauschalförderung von Ein-Personen- und Kleinstunternehmen. Andererseits ist die Gesetzesänderung Voraussetzung für die Verlängerung des Förderzeitraums des Energiekostenzuschusses bis Ende 2022 und für den EKZ 2.

Energiekostenzuschuss-Ausweitung passiert Parlament
