Seit 6. Jänner 2023 müssen (gewerbliche) Transporteure (Fluglinien, Bus- und Zugunternehmen) aufgrund der veterinärbehördlichen Einfuhrverordnung (§ 7 Abs. 2 VEVO 2022) ausdrücklich überprüfen, ob die unionsrechtlichen Einfuhrbedingungen für Heimtiere (Hunde, Katzen) erfüllt sind. Bei Nichterfüllen dieser Verpflichtung können auch die Transporteure zum Ersatz der anfallenden Kosten wie zB Kosten des Rücktransportes, Gebühren der grenztierärztlichen Abfertigung, Gebühren im Rahmen der zollrechtlichen Abwicklung, Kosten von Tierbehandlung und Tiertransport sowie anfallende Quarantänekosten verpflichtet werden. Diese Kosten werden jeweils im Einzelfall berechnet und können je Fall mehrere Tausend Euro betragen.

Einfuhrvorschriften sehen Prüfpflicht für Heimtiere vor
