Mit dem Energiekostenzuschuss sollen sog energieintensive Unternehmen unterstützt werden. Das sind jene Betriebe, deren Energie- und Strom- und Treibstoffbeschaffungskosten bei mindestens drei Prozent des Produktionswertes liegen (bzw Unternehmen mit hohen Zertifikatspreisen). Gefördert werden 30 Prozent der Mehrkosten vom Vorjahr als teilweise Kompensation. Die Förderhöhe des Energiekostenzuschusses soll aus vier Stufen bestehen, die sich am EU-Krisenrahmen orientieren. Für kleinere Betriebe ist eine Pauschal-Lösung geplant (ohne Nachweis der Drei-Prozentgrenze bis 700.000 Euro Umsatz). Den Zuschuss soll es rückwirkend für den Zeitraum 1. Februar bis Ende September 2022 geben. Registrierungen für Antragstellungen sollen ab Mitte Oktober vorgenommen werden können. Die endgültigen Details werden noch veröffentlicht.

Zu Energiekostenzuschuss für Unternehmen Eckpunkte fixiert
