Mit dem Ener­gie­kos­ten­zu­schuss sol­len sog ener­gie­in­ten­si­ve Unter­neh­men unter­stützt wer­den. Das sind jene Betrie­be, deren Ener­gie- und Strom- und Treib­stoff­be­schaf­fungs­kos­ten bei min­des­tens drei Pro­zent des Pro­duk­ti­ons­wer­tes lie­gen (bzw Unter­neh­men mit hohen Zer­ti­fi­kats­prei­sen). Geför­dert wer­den 30 Pro­zent der Mehr­kos­ten vom Vor­jahr als teil­wei­se Kom­pen­sa­ti­on. Die För­der­hö­he des Ener­gie­kos­ten­zu­schus­ses soll aus vier Stu­fen bestehen, die sich am EU-Kri­sen­rah­men ori­en­tie­ren. Für klei­ne­re Betrie­be ist eine Pau­schal-Lösung geplant (ohne Nach­weis der Drei-Pro­zent­gren­ze bis 700.000 Euro Umsatz). Den Zuschuss soll es rück­wir­kend für den Zeit­raum 1. Febru­ar bis Ende Sep­tem­ber 2022 geben. Regis­trie­run­gen für Antrag­stel­lun­gen sol­len ab Mit­te Okto­ber vor­ge­nom­men wer­den kön­nen. Die end­gül­ti­gen Details wer­den noch veröffentlicht.

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