Im Straßen(güter)verkehr gelten ab dem 21. Februar 2022 neue Kabotage-Bestimmungen aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 2020/1055, die die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 (Marktzugang) ändert. Ebenfalls ab dem 21. Februar 2022 gilt die folgende Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (Berufszugang) aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 2020/1055: Das Unternehmen hat die Nutzung seiner Fahrzeugflotte so zu organisieren, dass in der grenzüberschreitenden Beförderung eingesetzte Fahrzeuge spätestens acht Wochen nach Verlassen des Mitgliedstaats zu einer der Betriebsstätten in diesem Mitgliedstaat zurückkehren. Ab 21. Mai 2022 benötigen Kleintransporteure, die grenzüberschreitend tätig sind, eine Gemeinschaftslizenz gemäß VO 1072/2009. Am 1. Jänner 2022 traten weiters Änderungen des Flughafenentgeltgesetzes in Kraft. Details und weitere Änderungen finden Sie unter mehr lesen.

Neuerungen für Verkehrsunternehmen im Jahr 2022
