Son­der­trans­port-Fahr­ten in und durch Wien auf dem Auto­bahn- und Schnell­stra­ßen­netz der ASFI­NAG wer­den künf­tig auch im Kon­voi geneh­migt, wie dies bereits in den Bun­des­län­dern der Fall ist. Es dür­fen dabei nicht mehr als zwei Fahr­zeu­ge (mit glei­cher Fahrt­stre­cke, glei­cher Begleit­stu­fe) im Kon­voi geführt wer­den (auf A1, A2, A4, A21, A23, S1, S2). Die Trans­port­län­ge darf max 80 m je Ein­zel­fahr­zeug errei­chen. Der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Sicher­heits­ab­stand beim Hin­ter­ein­an­der­fah­ren zwei­er Fahr­zeu­ge (von 5m bzw 3 sec) und even­tu­ell in den Beschei­den vor­ge­schrie­be­ne Abstän­de (zB beim Befah­ren von Brü­cken) sind jeden­falls ein­zu­hal­ten. Die gemein­sa­me Trans­port­be­glei­tung hat durch 4 beei­de­te Stra­ßen­auf­sichts­or­ga­ne mit je einem Begleit­fahr­zeug und zusätz­li­chen noch 1 Eigen­be­glei­tung der Stu­fe 1 zu erfolgen.

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