Bei Ankauf von Elektro-Lokomotiven werden 14 Prozent Investitionsprämie, wie sie für andere Investitionen im Bereich der Ökologisierung vorgesehen (zB für Elektroautos) sind, gewährt, diesen Erfolg bestätigt der Fachverband der Schienenbahnen. Zur Förderung erfolgte diesbezüglich eine Klarstellung. Die Förderstelle verlangt ein Versorgungskonzept, dass der verwendete Fahrstrom aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird. Wenn es keine direkte Liefervereinbarung mit dem Stromversorger gibt, muss jedenfalls ein Nachweis erbracht werden, dass der Strom aus erneuerbaren Energieträgern hergestellt wird. Das könnte zB durch eine Bestätigung des Schieneninfrastrukturbetreibers geschehen. Die Lieferkette muss, wenn erforderlich, nachvollziehbar sein.
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