Die EU arbeitet an zusätzlichen befristeten Regelungen, um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den schwer getroffenen Bahnsektor zu mildern. Die Botschafter haben die Verhandlungen nun auf den Weg gebracht, die im Eilverfahren abgeschlossen werden sollen. Die Mitgliedstaaten sollen Eisenbahngesellschaften zB Erleichterungen bei bestimmten Infrastrukturgebühren gewähren dürfen. Hierzu zählen Zugangs‑, Reservierungsgebühren und Mark-ups. Diese sollen vom 1. März bis 31. Dezember 2020 gelten und können verlängert werden. Als nächsten Schritt muss das EU-Parlament formell zustimmen.

EU-plant Covid-19 Ausnahmen für Eisenbahnen
