Bei der Anschaf­fung von Klein­trans­por­tern, das sind Fahr­zeu­ge der Klas­se N1 bis 3500 kg hzG, fällt künf­tig kei­ne Norm­ver­brauchs­ab­ga­be (NoVA) mehr an. Mehr als 3000 Klein­trans­por­ter schaf­fen die Ver­kehrs­bran­chen jähr­lich an. Der Norm­ver­brauchs­ab­ga­be unter­wor­fen sind (unver­än­dert) künf­tig Fahr­zeu­ge, die haupt­säch­lich der Per­so­nen­be­för­de­rung die­nen (Klas­se M1), wobei Aus­nah­men gel­ten. Der NoVA unter­lie­gen Pkw und Kom­bis der Klas­se M1 mit mehr als drei aber weni­ger als zehn Sitz­plät­zen bis 3500 kg hzG. Kei­ne NoVA gilt für Kas­ten­wä­gen und Prit­schen­wä­gen mit einem Min­dest­la­de­raum (1 ccm bei Kas­ten­wä­gen) und für Prit­schen­wä­gen mit offe­nem Auf­bau, bei denen die Bord­wän­de seit­lich auf­klapp­bar sind oder bei nur nach hin­ten auf­klapp­ba­rer Bord­wand, wenn eine Lade­flä­che zumin­dest über den hal­ben Rad­stand vor­liegt. Taxis, Fahr­schul­au­tos oder Son­der­trans­port­be­glei­ter sind schon bis­her von der NoVA befreit. (© Pho­to Schmidt | stock.adobe.com)

mehr lesen