Nach Ende der Über­gangs­pha­se ändert sich der Waren- und Dienst­leis­tungs­ver­kehr mit dem Ver­ei­nig­ten König­reich (VK) dra­ma­tisch. Zwar ver­han­deln EU und das Ver­ei­nig­te König­reich noch über ein mög­li­ches Han­dels­ab­kom­men, wobei berech­tig­te Zwei­fel an einem recht­zei­ti­gen Abschluss bestehen. In den letz­ten 25 Jah­ren war der Waren­ver­kehr im Bin­nen­markt mit dem VK sehr ein­fach. Ob mit oder ohne neu­em Deal, Unter­neh­men müs­sen sich ab 1. Jän­ner 2021 auf eine Zoll­gren­ze zum VK und grund­sätz­lich ver­än­der­te Rah­men­be­din­gun­gen und Hür­den ein­stel­len. Mit die­ser Web­i­nar-Rei­he infor­miert die Wirt­schafts­kam­mer Öster­reich über Aus­wir­kun­gen des Brexit im Waren- und Geschäfts­ver­kehr mit dem Ver­ei­nig­ten Königreich.

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