Eine Erhö­hung der NoVA sowie die Ein­be­zie­hung von gewerb­lich genutz­ten Nutz­fahr­zeu­gen der Klas­se N1 in die NoVA beschlos­sen die Bun­des­re­gie­rung bzw das Par­la­ment im Dezem­ber 2020. Ziel der Neu­re­ge­lung soll­te der stär­ke­re Umstieg von Ver­bren­nungs­mo­to­ren auf weni­ger kli­ma­schäd­li­che Trans­port­mit­tel sein. Wir for­dern einen Auf­schub der NoVA-Erhö­hung 2021 für gewerb­lich genutz­te Nutz­fahr­zeu­ge der Klas­se N1 solan­ge bis rea­lis­ti­sche Alter­na­ti­ven von kli­ma­freund­li­chen Fahr­zeu­gen für den gewerb­li­chen Bereich ver­füg­bar sind, so die Initia­to­ren. Eine zusätz­li­che Anre­gung für eine rasche­re Öko­lo­gi­sie­rung von gewerb­li­chen Fuhr­parks ist der Vor­steu­er­ab­zug für alle Kraft­fahr­zeu­ge mit nied­ri­gem CO2-Ausstoß.

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