Der SOTRA-Gesamt­erlass (Ver­si­on 3) nimmt eini­ge Kon­kre­ti­sie­run­gen vor: Antrag­stel­ler wird idR der Transporteur/Zulassungsbesitzer sein. Er ist als Bescheid­adres­sat ver­ant­wort­lich für die Auf­la­gen-Ein­hal­tung, auch wenn sich der Beglei­ter um die Bescheid­be­schaf­fung küm­mert. Beim Online-Anmel­de­por­tal auf der ASFI­NAG-Home­page sind anzu­mel­den Trans­por­te ab einer Trans­port­brei­te grö­ßer 3,50 m und/oder einer Höhe grö­ßer 4,30 m (bei den regio­na­len Ver­kehrs­ma­nage­m­ent­zen­tra­len; ab 5 m und/oder 100 Ton­nen bei der natio­na­len Ver­kehrs­ma­nage­m­ent­zen­tra­le). Als Schutz­klei­dung darf ent­we­der nur rote oder neon­gel­be Schutz­klei­dung ver­wen­det wer­den. Beim Befah­ren von Eisen­bahn­kreu­zun­gen sind Anmel­dun­gen erfor­der­lich ab einer Gesamt­trans­port­län­ge über 20 m und/oder einer Gesamt­trans­port­hö­he über 4 m.

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