Angesichts der Durchdringung des Automobilsektors mit modernen Antriebssystemen ist die Privilegierung des Fahrzeugs mit manueller Schaltung (Schalter) gegenüber dem Automatikfahrzeug zu hinterfragen, so eine Anfrage des EU-Parlamentariers Lukas Mandl an EU-Kommissarin Violeta Bulc. Bei Absolvierung der Führerscheinprüfung auf einem Schalter ist die Lenkberechtigung für Automatikfahrzeuge automatisch mitabgedeckt. Umgekehrt kann eine Lenkberechtigung für das Lenken eines Automatikfahrzeugs (Code 78 – Einschränkung auf Automatik) derzeit nur durch eine weitere Prüfung auf einem Schalter auf eine uneingeschränkte Lenkberechtigung erweitert werden. Es gebe keine diesbezüglichen Studien, antwortete Bulc, so Ing. Herbert Wiedermann, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen und des Allg. Verkehrs.

Zu Führerscheinprüfung auf Automatik hält sich EU bedeckt
