Die Wirtschaftskammer entlastet ihre Mitglieder um etwa 100 Mio Euro ab 2019. Es werden die Hebesätze, die für die Berechnung der Kammerumlage I und II herangezogen werden, gesenkt und für die Kammerumlage I degressiv gestaffelt. Investitionen werden im Hinblick auf die Kammerumlage I überhaupt beitragsfrei gestellt. Darüber hinaus werden Mehrfach-Grundumlagen innerhalb einer Fachgruppe abgeschafft. Somit fällt für die Mitgliedsbetriebe in Zukunft pro Fachgruppe nur noch eine Grundumlage an. Neugründer werden im Jahr nach der Gründung zur Gänze von der Grundumlage befreit.

Wirtschaftskammern entlastet ihre Mitglieder ab 2019
