Der Ausfallsbonus, der Verlustersatz, der Härtefallfonds und die Kurzarbeit werden verlängert. Es gelten folgende Eckpunkte: Ausfallsbonus (ab 40 Prozent Umsatzeinbruch, Ersatzrate 10 bis 40 Prozent, Beantragung ab 16. Dezember 2021), Verlustersatz (ab 40 Prozent Umsatzeinbruch, Ersatzrate: 70 bis 90 Prozent des Verlustes, Beantragung Anfang 2022), Kurzarbeit (Arbeitszeitreduktion auf 50 Prozent, Einkommensersatz von 80–90 Prozent) und Härtefallfonds (ab 40 Prozent Umsatzeinbruch, Ersatzrate 80 Prozent plus 100 Euro des Einkommensentgangs, bis 2000 Euro). Die Corona-Kurzarbeit gilt jedenfalls bis Jahresende, deckt also den jetzt angekündigten Lockdown ab. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Personen aus Risikogruppen können sich im Bedarfsfall per Attest freistellen zu lassen.
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