Ab 14. April 2020 muss bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ein Mund-Nasen Schutz getragen werden. Bei der Benutzung mit gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, muss ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden. Die Fahrten dürfen nur folgenden Zwecken dienen: Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, Besorgungen in Geschäften oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen (die offen haben dürfen), berufliche Zwecke sowie um alleine oder mit Personen oder Haustieren, die im gemeinsamen Haushalt leben, hinaus zu kommen an öffentliche Orte im Freien (vgl auch Fahrten mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften von Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben).

Welche Fahrten sind mit Öffis erlaubt?
