Seit 1. Jän­ner 2020 wur­de das Sek­to­ra­le Fahr­ver­bot um fünf wei­te­re Güter­grup­pen auf 13 Güter­grup­pen erwei­tert. Zudem sind nur noch Euro-VI-Lkw aus­ge­nom­men, die nach dem 31. August 2018 erst­mals zuge­las­sen wur­den. Die Euro­päi­schen Ver­bän­de des Stra­ßen­gü­ter­ver­kehrs ver­mis­sen nach wie vor eine kla­re Posi­tio­nie­rung der EU-Kom­mis­si­on in der Fra­ge der Ver­ein­bar­keit des Sek­to­ra­len Fahr­ver­bo­tes mit dem Grund­prin­zip des frei­en Waren­ver­kehrs. Die betrof­fe­nen Unter­neh­men im inter­na­tio­na­len Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr inves­tier­ten im Ver­trau­en auf eine dau­er­haf­te Aus­nah­me von Euro-VI-Lkw sowie den Bestand der Ent­schei­dun­gen des EuGH und der EU-Kom­mis­si­on lang­fris­tig in Lkw der Fahr­zeug­klas­se Euro-VI. Die Aus­nah­me­re­ge­lun­gen für den Ziel- und Quell­ver­kehr hin­ge­gen erlau­ben deut­lich älte­re Fahr­zeu­ge erlauben.

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