Seit 1. Jänner 2020 wurde das Sektorale Fahrverbot um fünf weitere Gütergruppen auf 13 Gütergruppen erweitert. Zudem sind nur noch Euro-VI-Lkw ausgenommen, die nach dem 31. August 2018 erstmals zugelassen wurden. Die Europäischen Verbände des Straßengüterverkehrs vermissen nach wie vor eine klare Positionierung der EU-Kommission in der Frage der Vereinbarkeit des Sektoralen Fahrverbotes mit dem Grundprinzip des freien Warenverkehrs. Die betroffenen Unternehmen im internationalen Straßengüterverkehr investierten im Vertrauen auf eine dauerhafte Ausnahme von Euro-VI-Lkw sowie den Bestand der Entscheidungen des EuGH und der EU-Kommission langfristig in Lkw der Fahrzeugklasse Euro-VI. Die Ausnahmeregelungen für den Ziel- und Quellverkehr hingegen erlauben deutlich ältere Fahrzeuge erlauben.
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