BvwGH soll nun rasch das Genehmigungsverfahren abschließen
Danke an den VfGH für die prompten und klaren Worte in der Angelegenheit.
Mit Nachdruck wurde der Willkürausübung durch das Bundesverwaltungsgericht mit dem Verbot der dritten Piste Einhalt geboten.
Die vom Verwaltungsgericht ins Treffen geführten Argumente wurden zur Gänze als völlige Verkennung der Rechtslage verworfen.
Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht zügig entscheiden. Das ist gut für den Flughafen Wien, das ist gut für den Wirtschaftsstandort, denn Infrastruktur ist kein Selbstzweck.
Presseaussendung WKO: Wirtschaftskammer begrüßt VfGh-Urteil zur 3. Piste: Deutliche Absage an Willkürausübung
Presseaussendung VfGH: Dritte Piste Wien-Schwechat: VfGH gibt Flughafen recht und hebt negative Entscheidung auf
Presseaussendung, 10.2.2017: Aus für dritte Piste: nicht begründbar und standortschädlich