Mit dem Ver­lus­ter­satz (für bestimm­te Bran­chen), der als neu­es Zuschuss­mo­dell ein­ge­rich­tet wur­de, kön­nen Ver­lus­te, die im Zeit­raum zwi­schen dem 16. Sep­tem­ber 2020 und dem 30. Juni 2021 ange­fal­len sind / anfal­len wer­den, ent­we­der per Pro­gno­se im Vor­aus oder per Fakt im Nach­hin­ein vom Staat (bis drei Mio Euro) ersetzt wer­den. Unter­neh­men bis 49 Mit­ar­bei­tern erhal­ten bis zu 90 Pro­zent ihrer Ver­lus­te, dar­über hin­aus bis zu 70 Pro­zent ihrer Aus­fäl­le ersetzt (Ver­gleichs­zeit­raum 2019). Die Antrag­stel­lung erfolgt über den Steu­er­be­ra­ter auf Finan­zOn­line. Für den­sel­ben Zeit­raum kann kein Umsatz­er­satz bezo­gen wer­den. Ein Umstieg vom Fix­kos­ten­zu­schuss (bis 800.000 Euro) ist ein­ma­lig mög­lich, um den Unter­neh­men die Mög­lich­keit zu geben die güns­ti­ge­re Vari­an­te zu wählen.

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