Egal ob Güter­be­för­de­rer, Rei­se­bus- oder Bahn­un­ter­neh­men, für die Mobi­li­täts­bran­chen sind die hohen Ener­gie­kos­ten sehr belas­tend, weil sie einen erheb­li­chen Anteil der Betriebs­kos­ten aus­ma­chen. Die Situa­ti­on hat sich mit der CO2-Beprei­sung, die zu einer wei­te­ren Ver­teue­rung des Treib­stof­fes mit 1. Okto­ber 2022 führ­te, nicht ver­bes­sert, sagt Alex­an­der Klacs­ka, Obmann der Bun­des­spar­te Trans­port und Ver­kehr. Die Bran­che brau­che daher wei­te­re Ent­las­tun­gen. Aus die­sem Grund müs­se auch die ange­kün­dig­te Här­te­fall­re­ge­lung, die für beson­ders von der CO2-Beprei­sung betrof­fe­ne Betrie­be in Aus­sicht gestellt wur­de, rasch kom­men. Die­se ver­spro­che­nen Kom­pen­sa­tio­nen müs­sen so schnell wie mög­lich umge­setzt wer­den und bei den Betrie­ben ankommen.

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