Das Volu­men für die Inves­ti­ti­ons­prä­mie wird von 1 Mrd Euro auf 2 Mrd Euro auf­ge­stockt, um die Inves­ti­ti­ons­tä­tig­keit in Öster­reich anzu­kur­beln. Die­se Mit­tel in Form von nicht rück­zahl­ba­ren Zuschüs­sen sol­len Betrie­be moti­vie­ren, wie­der ver­stärkt Neu­in­ves­ti­tio­nen zu täti­gen. Die Prä­mie für unter­neh­me­ri­sche Neu­in­ves­ti­tio­nen, die seit Anfang Sep­tem­ber bean­tragt wer­den kann, beträgt 7 Pro­zent, bei Inves­ti­tio­nen in den Berei­chen Gesund­heit, Digi­ta­li­sie­rung oder Nach­hal­tig­keit 14 Pro­zent. Die Inves­ti­ti­ons­prä­mie kann außer­dem zusätz­lich zu bestehen­den Umwelt- und Öko­strom­för­de­run­gen bean­tragt wer­den. Ein­zi­ger Wer­muts­trop­fen die­ses Modells ist nach wie vor, dass die Trans­port­wirt­schaft nicht in glei­chem Aus­maß wie vie­le ande­re Bran­chen davon pro­fi­tiert, da fos­si­le Ener­gie­trä­ger (auch Euro 6‑Fahrzeuge) davon aus­ge­nom­men sind.

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