EP und Rat haben sich darauf geeinigt, das Verfahren für ukrainische Flüchtlinge zur Beibehaltung ihres Führerscheins in der EU zu vereinfachen. Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Einmarsch Russlands geflohen sind und vorübergehenden Schutz erhalten haben, können ihren ukrainischen Führerschein weiter benutzen, ohne ihn gegen einen EU-Führerschein umtauschen oder eine neue Fahrprüfung ablegen zu müssen, solange sie den vorübergehenden Schutzstatus haben. Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins können die EU-Staaten einen neuen EU-Führerschein ausstellen, sofern sie bei den ukrainischen Behörden nachprüfen, ob die betreffende Person in ihrem Land einen gültigen Führerschein besaß und diese Person eine Bescheinigung über ihre körperliche und geistige Eignung vorlegt.
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