Auf Grund der Corona-Beschränkungen können derzeit keine Schulungen für Gefahrgutlenker (ADR) abgehalten werden. Aufgrund einer Toleranzregelung bleiben jene Schulungsbescheinigungen, die zwischen 1. März und 1. November 2020 ablaufen, bis Ende November 2020 gültig. Diese Bescheinigungen können nach den üblichen Auffrischungsmodalitäten (Schulungen) bis Ende November um weitere 5 Jahre verlängert werden. Bei der Berufskraftfahrer-Weiterbildung werden seit 9. März 2020 abgelaufene österreichische Code C95/D95-Eintragungen bis zunächst 31.7.2020 weiterhin anerkannt. Dies gilt ausschließlich in Österreich. Auch Bayern ahndet derzeit nicht verlängerte Führerscheine und Berufskraftfahrerqualifikations-nachweise vorübergehend nicht.

Toleranzen bei ADR-Scheinen und C95-Eintragung
