Für die Mitarbeiter gilt unverändert die 3G-Regel. Gewisse Verstrengerungen bei der Maskenpflicht im Freien sowie bei der 2‑G-Kontrollpflicht im Kundenbereich sieht die neue 6. Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung vor. Die Einhaltung der 3G-Regel für die Mitarbeiter müssen die Unternehmen stichprobenartig kontrollieren. Dort, wo für Kunden die 2G-Regel gilt, ist diese lückenlos zu kontrollieren (Lockdown für Ungeimpfte). Die Wirtschaftskammer aktualisierte ihre Informationen zu 3G am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen im öffentlichen Raum, bei Betriebsstätten oder Zusammenkünften. Die Länder können abweichend strengere Maßnahmen erlassen (wie das Burgenland ab 10. Jänner 2022).
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