Der Fahr­rad- und Fuß­gän­ger­ver­kehr soll geför­dert wer­den. Ein­spu­ri­ge Ein­bahn­stras­sen (Quer­schnitt mehr als 4m, max 30 km/h) sol­len mit dem Fahr­rad gegen die Ein­bahn befah­ren wer­den dür­fen. Es soll neu das Reiss­ver­schluß­sys­tem gel­ten für Fahr­rä­der beim Ver­las­sen des Rad­we­ges und Ein­rei­hung in den par­al­le­len Fließ­ver­kehr. Ein neu­er Min­dest­ab­stand für das Über­ho­len von Fahr­rä­dern und Rol­lern soll mit 1,5m im Orts­ge­biet (2m außer­halb des Orts­ge­bie­tes) fest­ge­legt wer­den. Das Vor­bei­fah­ren an einem Schie­nen­fahr­zeug oder Lini­en­bus in der Hal­te­stel­le soll nicht mehr zuläs­sig sein. Der der­zei­ti­ge Min­dest­ab­stand von 5m für das Hal­ten und Par­ken im Kreu­zungs­be­reich soll auf 8m ange­ho­ben wer­den. Es soll das Rechts­ab­bie­gen und Gera­de­aus­fah­ren für Fahr­rä­der bei Rot bei T‑Kreuzungen gene­rell zuläs­sig sein. Das Neben­ein­an­der­fah­ren von 2 Rad­fah­rern wird gelockert.

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