In der der­zeit ange­spann­ten Situa­ti­on war das Ende der Stun­dun­gen für vie­le Unter­neh­men wie ein Damo­kles­schwert. Das ist mit der Ver­län­ge­rung der Stun­dun­gen für Steu­ern und Abga­ben bis 30. Juni 2021 fürs Ers­te aus dem Weg geräumt, begrüßt Prä­si­dent Harald Mah­rer die ange­kün­dig­ten Regie­rungs­maß­nah­men. Auch die Mög­lich­keit, dass danach die Rück­stän­de in Raten bezahlt wer­den kön­nen, sei eine hilf­rei­che Maß­nah­me. Alles, was dazu bei­trägt, Liqui­di­täts­eng­päs­se zu ver­mei­den, ist der­zeit eine not­wen­di­ge und wich­ti­ge Unter­stüt­zung für die Betrie­be, ergänzt Gene­ral­se­kre­tär Karl­heinz Kopf. Zudem tra­gen die Stun­dun­gen dazu bei, bestehen­de Insol­venz­ge­fah­ren abzu­fe­dern. Aber auch das Vor­ha­ben der Regie­rung, das Insol­venz­recht zu refor­mie­ren, bringt hier Erleich­te­run­gen (Reduk­ti­on der Ent­schul­dungs­dau­er auf 3 Jahre).

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