Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig alle Möglichkeiten steuerlicher Gestaltungen vor dem Jahreswechsel zu überprüfen. Was ist vor dem 31. Dezember noch unbedingt zu erledigen? Wir möchten Sie auf einige Steuerthemen hinweisen, die für Ihr Unternehmen relevant sein könnten. Besonderes Augenmerk ist heuer dabei auf die Maßnahmen im Zusammenhang mit den COVID-19-Beschränkungen zu legen, die ua durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 eingeführt wurden (beispielsweise Verlustrücktrag, degressive Abschreibung, Investitionsprämie, Abgabenstundungen, Fristverlängerungen oder Halbjahres-AfA, Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter, Gewinnfreibetrag, Übertragung stiller Reserven, Energieabgabenrückvergütung).
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