Das Jahr 2018 geht bald zu Ende. Daher wollen wir auf wichtige steuerwirksame Maßnahmen vor Jahresende hinweisen wie Betriebsausgaben vorziehen (Halbjahresabschreibungen) oder Gewinnfreibetrag ausnutzen (13 Prozent für natürliche Personen). Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 400 Euro) können im Anschaffungsjahr sofort abgesetzt werden. Die Ertragsteuerbelastung für 2018 kann durch das Vorziehen von Aufwendungen / Ausgaben noch beeinflusst werden. Zur Energieabgabenrückvergütung können bis Jahresende Anträge zur Rückvergütung gestellt werden (bis einschl 2013). Für die Registrierkasse ist mit Jahresende ein signierter Jahresbeleg auszudrucken. Maßnahmen im Lohnbereich ergänzen die Information der Wirtschaftskammer.

Steuerliche Maßnahmen und Tipps vor dem 1. Jänner 2019
