Mit der Schaffung des Standortanwalts hat die WKÖ eine wichtige Unterstützung für bedeutende Infrastrukturvorhaben und Großprojekte erreicht. Er nimmt mit 1. Juli 2019 seine Tätigkeit auf und gilt für Verfahren, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedürfen. Damit tritt eine Neuerung in Kraft, die notwendig für die Wirtschaft und notwendig für die Attraktivität des Standorts insgesamt ist, sagt Generalsekretär Karlheinz Kopf. Der Standortanwalt bringt mehr Fairness in UVP-Genehmigungsverfahren. Er wird das bisher herrschende Übergewicht an Projektgegnern — von Einzelpersonen über Bürgerinitiativen, Umweltanwalt bis zu verschiedenen NGOs — ein Stück weit kompensieren.
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